Zensus: Forderungen und Initiativen

GRÜNE Forderungen und Initiativen zum Zensus 2011

Weder ist es möglich, den Zensus vor Ort zu verhindern, noch können in der konkreten Durchführungsphase unsere datenschutzpolitischen Bedenken behoben werden. Es gibt jedoch einige Ansatzpunkte in der Kommunalpolitik, mit denen zahlreiche GRÜNE Fraktionen vor Ort den Zensus begleiten oder begleitet haben.

Im Landtag haben wir neben den bereits skizzierten datenschutzpolitischen Verbesserungen durch eine höhere Kostenerstattung an die durchführenden Kommunen unter anderem Berichte über den Appell einzelner NPD-Funktionäre an Personen aus dem Umfeld der Partei, sich beim Zensus als Erhebungsbeauftragte zu melden, aufgegriffen. Gemeinsam mit Verena Schäffer habe ich hierzu eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, deren Antwort sich hier findet. Es ist – auch weil die Verwaltungen vor Ort in hohem Maß auf eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Durchführung der Erhebung zurückgreift, nicht unbedingt damit zu rechnen, dass dieses Problem in übergroßem Umfang auftritt.

Ebenso aufgegriffen haben wir bereits einen Bericht über Probleme bei der Info-Hotline zum Zensus. Die Landesregierung hat hierzu Ende März auf unsere Bitte hin einen umfangreichen Bericht vorgelegt, der sich hier abrufen lässt. Die Landesregierung hat dargelegt, dass die zuständigen Stellen stärker als bisher das Hotline- Personal schulen werden und die Leistungsfähigkeit des Informationsangebots zum Zensus stärker evaluieren werden.

Information und Transparenz sind auch die Leitlinie für unsere weitere Begleitarbeit zum Zensus. In der Durchführungsphase werden wir darauf achten, dass auf allen Ebenen die Datenschutzvorgaben erfüllt werden und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die – sei es im Rahmen der Gebäudeeigentümerbefragung oder dieser Tage im Rahmen der persönlichen Befragung – im Rahmen des Zensus Angaben machen müssen, über ihre Rechte umfassend informiert werden.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass Hilfsmerkmale zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Berichtszeitpunkt gelöscht werden. Den vorgesehenen maximalen Speicherzeitraum von vier Jahren sollten die Statistikbehörden in NRW möglichst nicht ausnutzen, da er uns zu lang erscheint.

Das A und O ist für uns jedoch die regelmäßige Anforderung von Berichten über die konkrete Durchführung des Zensus in NRW. Es ist wichtig, die Sensibilität für die großen datenschutzpolitischen Herausforderungen, die der Zensus stellt, stetig wachzuhalten. Daran werden wir natürlich mitarbeiten.

 

Meldet Euch!

Zu einer kritischen Begleitung des Zensus gehört, dass Ihr mithelft. Wenn Ihr vor Ort von Problemen hört oder lest, selbst befragt werdet und Euch Zweifel kommen, dann meldet Euch! Wir hoffen, dass im Rahmen des Möglichen der Zensus einigermaßen gut verläuft, aber wir werden allen Unregelmäßigkeiten nachgehen. Bitte eine kurze Mail an matthi.bolte[ät]landtag.nrw.de schicken oder anrufen unter 0211-8844289.

Weiterlesen:

Tipps für den Ernstfall und weitere Infos

Zurück zu:

Grundlagen und Hintergründe

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.